Die Zahl der Solaranlagen in Deutschland hat einen neuen Meilenstein erreicht: Anfang April 2025 existieren über 5 Millionen Photovoltaikanlagen im Land. Besonders hervorzuheben ist hier der rasante Anstieg von Balkonkraftwerken: Mittlerweile sind ca. 870.000 Balkonkraftwerke deutschlandweit in Betrieb – allein von Januar bis April 2025 sind rund 81.000 neue Balkonkraftwerke dazugekommen. Dieser Erfolg ist aber nicht nur das Resultat technischer Innovationen: Auch politische Maßnahmen der letzten Jahre, wie das Solarpaket I, haben den Betrieb von Balkonkraftwerken jetzt noch attraktiver gemacht. In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Gesetze für dich zusammengefasst.

Höhere Modulleistung
Am 1. Januar 2025 wurde die zulässige Modulleistung für Balkonkraftwerke von bisher 800 Watt auf 2.000 Watt erhöht. Dies ermöglicht es Haushalten, mit einer größeren Anzahl von Solarmodulen mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen.
ABER: Wechselrichter trotzdem bei 800 Watt limitiert
Trotz der Erhöhung der Modulleistung bleibt die maximale Wechselrichterleistung auf 800 Watt begrenzt. Diese Regelung dient der Sicherheit beim Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
Quelle: Stern.de
Bis 2032 sind alle Zähler erlaubt:
Ab 2032 werden digitale Stromzähler gesetzlich verpflichtend zum Standard. Bis dahin gibt es allerdings keine Pflicht zum Wechsel. Gut für Balkonkraftwerk-Betreiber – vor allem, wenn sie noch einen alten Ferraris- oder Induktionszähler nutzen. Diese laufen dann nämlich bei Einspeisung rückwärts, sprich: Deine Stromrechnung wird durch die Einspeisung aktiv verringert. Sobald du dein Balkonkraftwerk anmeldest, tauscht der Netzbetreiber den alten Zähler in der Regel aber zeitnah aus.
Quelle: heise online, agrarheute
Solarspitzengesetz:
Seit dem 25. Februar 2025 ist das Solarspitzengesetz in Kraft, das wichtige Änderungen für Betreiber von Balkonkraftwerken enthält. Die wichtigsten Änderungen haben wir heir zusammengefasst:
Smart Meter wird Pflicht: Neue Anlagen ohne smarte Steuertechnik dürfen nur 60 % der Leistung einspeisen. Auch bestehende Anlagen müssen nachgerüstet werden – auf eigene Kosten. Betreiber von Balkonkraftwerken dürfen allerdings aufatmen, diese sind von der Regelung nämlich ausgenommen.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Wenn der Börsenstrompreis unter null fällt, gibt es keine Einspeisevergütung mehr.
Direktvermarktung soll einfacher werden – auch für kleine Anlagen. Ob das auch Privatnutzer betrifft, ist allerdings noch unklar.
Das Solarspitzengesetz war notwendig geworden, da in Deutschland durch die stark gestiegene Nutzung von Solaranlagen zeitweise mehr Strom erzeugt als verbraucht wird.
Quelle: Frankfurter Rundschau, Pfalzwerke
Vereinfachte Registrierung:
Schon letztes Jahr wurde die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktdatenstammregister der Bundesnetzagentur um einiges vereinfacht. Seit dem 01. April 2024 müssen nur noch einige wenige Daten hinterlegt werden. Außerdem entfällt die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber komplett.
Quelle: EnBW, Marktdatenstammregister
Schuko-Stecker:
Viele Balkonkraftwerke werden derzeit über einen einfachen Schuko-Stecker an das Hausnetz angeschlossen – eine praktische Lösung, die allerdings rechtlich bislang in einer Grauzone liegt. Das soll sich Mitte 2025 ändern: Mit der geplanten Einführung der VDE-Steckernorm soll der Schuko-Stecker offiziell als sichere und normgerechte Einspeisemöglichkeit anerkannt werden. Damit würde nicht nur die bisherige Praxis rechtlich abgesichert, sondern auch eine Erhöhung der maximalen Einspeiseleistung von aktuell 800 auf künftig 960 Watt möglich werden – ein echter Fortschritt für alle Balkonkraftwerk-Besitzer:innen.
Quelle: agrarheute
Mietrecht
Auch die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter und Wohnungseigentümer wurde stark vereinfacht: Seit Herbst 2024 haben Vermieter und Wohnungseigentümer grundsätzlich die Zustimmung zur Anbringung solcher Geräte zu erteilen, es sei denn, es liegen triftige Gründe dagegen vor. Diese Regelung hat vielen Haushalten den Zugang zur eigenen Stromproduktion erleichtert. Genauere Infos zu diesem Thema haben wir euch bereits in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
Quelle: Tagesschau
Ausblick: Auf dem Weg zur 6-Millionen-Marke
Mit dem Erreichen von über 5 Millionen Solaranlagen in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft getan. Die Kombination aus politischen Impulsen, technologischen Innovationen und einem veränderten Bewusstsein der Bevölkerung hat diesen Erfolg möglich gemacht. Wenn dieser Trend anhält, könnte Deutschland schon bald die 6-Millionen-Marke überschreiten und damit einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Energiewende erreichen.
Auch Balkonkraftwerke bleiben auf Wachstumskurs: Bereits im ersten Quartal 2025 wurden ein Drittel mehr Anlagen angemeldet als im Vorjahreszeitraum. Im zweiten Quartal ist mit einem weiteren Schub zu rechnen, denn im gleichen Zeitraum kamen 2024 saisontypisch bereits 166.000 neue Anlagen hinzu. Setzt sich dieser Trend fort, dürfte die Marke von einer Million registrierter Balkonkraftwerke in Deutschland schon bald erreicht sein.